Die Clearingstelle Deutschland ist Mitglied des Europäischen Netzwerks für außergerichtliche Streitbeilegung (genannt "EEJ-Net" nach dem englischen Begriff "European Extra - Judicial Network").
In jedem Mitgliedsland
des EEJ-Net gibt es eine Informations- und Kontaktstelle (genannt „Clearingstelle“.
Der Begriff Clearing kommt aus dem Englischen und lässt sich mit „Aufklären“
übersetzen). Die Verbraucher können sich an diese Stellen wenden,
um kostenlose Informationen und Unterstützung bei ihren grenzüberschreitenden
Problemen zu erhalten.