Die europäische Richtlinie zum elektronischen Geschäftsverkehr:
Nachdem
anfangs in jedem Land der EU unterschiedliche rechtliche Bedingungen für
den elektronischen Geschäftsverkehr galten, wurde durch die EG-Richtlinie
2000/31/EG zum elektronischen Geschäftsverkehr ein gemeinsamer
Rechtsrahmen für den Handel im Internet geschaffen.
Die Richtlinie trat am 17.07.2000 in Kraft und war von den Mitgliedstaaten
bis zum 17.01.2002 umzusetzen. Inhaltlich trifft sie Regelungen für den
Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen, aber auch für den Handel
zwischen Unternehmern und Verbrauchern.
Die wesentlichen Ziele der Richtlinie bestehen darin,
Darüber hinaus enthält die Richtlinie Regelungen, die im Streitfall eine außergerichtliche Streitbeilegung auf elektronischem Wege fördern sollen.
Die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland:
In Deutschland
wurden die Bestimmungen der Richtlinie bereits in nationales Recht umgesetzt.
Zum einen wurden durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz neue Vorschriften
in das BGB aufgenommen (vgl.312eBGB),
zum anderen ergaben sich durch das Gesetz über die rechtlichen Rahmenbedingungen
für den elektronischen Geschäftsverkehr
(EGG) zahlreiche Änderungen für das Teledienstegesetz
(TDG)
und das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG).
Weitere Änderungen finden sich auch im Mediendienstestaatsvertrag (MDStV).