Die Industrie- und Handelskammern (IHK) unterstützen als Interessenvertretung der deutschen Unternehmen im Inland diese auch bei ihren geschäftlichen Tätigkeiten im Internet. Hierzu gehört die fachliche Beratung bei konkreten Einzelfragen und die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Schlichtungseinrichtungen. Bei allen Industrie- und Handelskammern bestehen Einigungsstellen, bei vielen darüber hinaus spezielle Schlichtungsstellen für handelsrechtliche Streitigkeiten. Nähere Informationen erhalten Sie bei der für Sie örtlich zuständigen IHK oder über http://www.ihk.de/
Online
Confidence: Dieses Projekt eines Online-Schlichtungssystems
wurde von dem europäischen Spitzenverband der Industrie- und Handelskammern
in Brüssel (Eurochambres) in die Wege geleitet, um das Vertrauen der
Online-Kunden und Anbieter in den grenzüberschreitenden eCommerce zu
stärken. Für die nächsten Monate ist ein Testlauf des Projektes
geplant. Für Unternehmen besteht die Möglichkeit, gegen eine Gebühr
ein Gütesiegel zu erlangen und sich damit gleichzeitig den Regeln des
Schlichtungsverfahrens zu unterwerfen. Für das Schlichtungsverfahren
sind drei Stufen vorgesehen: während der ersten, kostenfreien direkten
Verhandlungsphase (direct negotiation) verhandeln die Parteien über eine
Dauer von 10 Tagen unmittelbar online miteinander. Es schließt sich
eine 15-tägige Evaluierungsphase an, in der sich ein Schlichter (OC Evaluator)
mit dem Streitfall auseinandersetzt. Er macht daraufhin eine Empfehlung (advice),
die das Schlichtungsverfahren beendet. Für Unternehmer, die ein OC-Gütesiegel
führen, ist die Empfehlung bindend, wenn der Streitwert unter 3000 €
beträgt.
Die Gebühren für das Schlichtungsverfahren betragen je nach Streitwert
zwischen 30 und 300 €, wobei die Beträge geringer sind, wenn das
beteiligte Unternehmen über ein OC-Gütesiegel verfügt.
Der österreichische Internet-Ombudsmann bietet für seine Mitglieder eine außergerichtliche Streitschlichtung an, wenn beim Einkauf im Internet Schwierigkeiten auftreten. Falls diese Schlichtung scheitert, leistet der Internet-Ombudsmann auch Rechtsschutz bei der gerichtlichen Durchsetzung von eindeutig berechtigten Ansprüchen. Daneben stellt der Internet-Ombudsmann Informationen zum Thema eCommerce zur Verfügung und organisiert Seminare, Vorträge und Schulungen, die für Mitglieder kostenlos sind. Das Schlichtungsverfahren ist für Verbraucher und Unternehmen zugänglich, wobei derzeit hauptsächlich Verbraucher das Angebot in Anspruch nehmen. Der Mitgliedsbetrag beträgt jährlich 25 €, wobei ein Beitritt auch gleichzeitig mit dem Einreichen einer Anfrage erfolgen kann. Die Einrichtung eines deutschen Internet-Ombudsmannes in Berlin ist derzeit im Aufbau.
Die DGRI
(Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. ) ist eine Organisation,
die auf die Schlichtung von Streitigkeiten im Bereich von EDV und eCommerce
spezialisiert ist. Voraussetzung für die Einleitung des Schlichtungsverfahrens
ist das Einverständnis beider Parteien. Die Schlichtungsstelle der DGRI
bestimmt daraufhin unter Mitwirkung der Parteien ein Schlichtungsteam, das
sich in der Regel aus einem erfahrenen EDV-Sachverständigen und einem
spezialisierten Juristen mit EDV-Grundwissen zusammensetzt. Nach Einreichung
der Schriftsätze durch die Parteien (vergleichbar einer Klageschrift
und einer Klageerwiderung) nimmt das Schlichtungsteam zu den Schwerpunkten
des Falles Stellung. Es folgt (nach einem Kostenvorschuss durch die Parteien)
eine persönliche Besprechung und umfassende Erörterung des Falles.
Fehlt es dann an einer Vergleichsmöglichkeit, so unterbreitet das Schlichtungsteam
den Parteien einen Schlichtungsspruch, der jedoch nicht den Weg zu den ordentlichen
Gerichten abschneidet. Die Verfahrenskosten werden nicht streitwertabhängig,
sondern nach dem Zeitaufwand der Schlichter berechnet (derzeit 160 €
pro Stunde). Darüber hinaus entstehen die üblichen Nebenkosten und
Auslagen und eine Verfahrensgebühr von derzeit 320 € für die
DGRI.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der DGRI.
Der Deutsche Multimediaverband e.V. (http://www.dmmv.de) ist die Interessenvertretung der Digitalen Wirtschaft in Deutschland. Er stellt seinen Mitgliedern eine Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung zur Verfügung. Sie ist zuständig für Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Handel mit computergestützten, interaktiven Medien- und Kommunikationsprodukten entstehen. Ziel dieser Schlichtungsstelle ist es, eine zeitnahe, kostengünstige und qualitativ hochwertige Abwicklung und Beilegung der Konflikte zu ermöglichen. Weitere Informationen erhalten sie auf der Homepage des DMMV.